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Nachrichten 27.05.2009

Anhörung zum Entwurf der Verordnung zur Kennzeichnung…

…von Getränkeverpackungen (GetränkeverpackKennV)In der aktuellen Diskussion um den Rückgang des Anteils der Mehrweggetränkeverpackungen am Markt hat sich als eine Ursache gezeigt, dass es durch das vielfältige Angebot für Verbraucher und Verbraucherinnen immer schwieriger geworden ist, zwischen Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen zu unterscheiden.Um die ökologisch bewusste Kaufentscheidung zu erleichtern, hat das Bundesumweltministerium auf Grundlage der Verordnungsermächtigung des […]

…von Getränkeverpackungen (GetränkeverpackKennV)
In der aktuellen Diskussion um den Rückgang des Anteils der Mehrweggetränkeverpackungen am Markt hat sich als eine Ursache gezeigt, dass es durch das vielfältige Angebot für Verbraucher und Verbraucherinnen immer schwieriger geworden ist, zwischen Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen zu unterscheiden.
Um die ökologisch bewusste Kaufentscheidung zu erleichtern, hat das Bundesumweltministerium auf Grundlage der Verordnungsermächtigung des § 23 Nr. 3, 4, 6 und 7 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes den Entwurf für eine Verordnung zur Kennzeichnung von Getränkeverpackungen (GetränkeverpackKennV) vorgelegt, welche die Erstinverkehrbringer von bepfandeten Getränkeverpackungen dazu verpflichten soll, diese mit der Aufschrift "MEHRWEG" bzw. "EINWEG" zu kennzeichnen, und das Inverkehrbringen nicht oder nicht ordnungsgemäß gekennzeichneter Getränkeverpackungen untersagt.
Mit der Veröffentlichung des Entwurfs im Internet wird den Wirtschaftsbeteiligten sowie sonstigen interessierten Kreisen Gelegenheit gegeben, sich frühzeitig in den Diskussionsprozess einzubringen.

Diskussionsprozess:
Stellungnahmen können bis zum 16. Juni 2009 schriftlich auf dem Postwege oder elektronisch (
WAII3@bmu.bund.de) beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eingereicht werden.

27.05.2009

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