Anzeige:FACHPACK 2024
Anzeige:Aktuelle Ausgabe FLÜSSIGES OBST
Fruchtwelten 2024
Fachbuch Moderne Apfelsaft-Technologie
Fachbuch Moderne Betriebstechnik
Unsere internationale Fachzeitschrift FRUIT PROCESSING
Nachrichten 25.06.2024

FPS vertritt erfolgreich Thüringer Waldquell (Vita-Cola) im Marken/Namenrecht-Streit gegen Nestlé

Die Wirtschaftskanzlei FPS hat die Thüringer Waldquell Mineralbrunnen GmbH mit der Marke „Vita-Cola“ erfolgreich im Widerspruchsverfahren gegen Nestlé beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum vertreten. Streitpunkt war die Anmeldung der Marke „Vitaliv“ durch Nestlé …

FPS vertritt erfolgreich Thüringer Waldquell (Vita-Cola) im Marken/Namenrecht-Streit gegen Nestlé
(Foto: confructa medien GmbH)

Die Wirtschaftskanzlei FPS hat die Thüringer Waldquell Mineralbrunnen GmbH mit der Marke „Vita-Cola“ erfolgreich im Widerspruchsverfahren gegen Nestlé beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum vertreten. Streitpunkt war die Anmeldung der Marke „Vitaliv“ durch Nestlé zur Eintragung in das Markenregister des EUIPO.

Im März 2023 legte FPS für die Thüringer Waldquell Mineralbrunnen GmbH Widerspruch gegen die Eintragung der Bezeichnung „Vitaliv“ als Unionsmarke für Nestle ein. Der Widerspruch gründete sich auf diverse Marken der Vita-Cola-Markenfamilie, insbesondere auf die für Thüringer Waldquell im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes bereits 1958 eingetragene Marke „Vita-Cola“. Im Rahmen des Widerspruchs wurde seitens FPS dargelegt, dass die Ähnlichkeit der zu vergleichenden Zeichen „Vita-Cola“, eingetragen für Brauselimonaden, und „Vitaliv“, ebenfalls angemeldet für alkoholfreie Getränke, so groß ist, dass eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr bestehe. Dieser Argumentation hat sich das EUIPO nun mit seiner Entscheidung angeschlossen und die Eintragung des Zeichens „Vitaliv“ zugunsten von Nestlé verweigert.

Dr. Christoph Holzbach, Rechtsanwalt und Partner von FPS in Frankfurt war federführender Anwalt in der Auseinandersetzung mit dem Lebensmittelkonzern aus der Schweiz: „Es freut mich außeror- dentlich, dass wir das Widerspruchsverfahren vor dem europäischen Amt erfolgreich führen und den Schutzumfang der bedeutenden Marke „Vita-Cola“ unserer Mandantin entsprechend verteidigen konnten. Gerade die Übereinstimmung von Markenbestandteilen bei hochgradig ähnlichen Waren, für die Schutz beansprucht wird, birgt oftmals das Risiko einer markenrechtlichen Verwechslungs- gefahr und bedarf daher einer sorgfältigen markenrechtlichen Prüfung und Abwägung.“

<< zurück